ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten nicht bei Geschäften mit Verbrauchern. Die Lieferungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zur abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss/Lieferung

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Verträge werden mit der schriftlichen Gegenzeichnung/Bestätigung durch uns wirksam, spätestens jedoch mit der Erstlieferung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Die vereinbarten Lieferfristen – und Termine gelten als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

2.3 Der Versand erfolgt nach Vereinbarung.

2.4 Die Rücknahme von Waren erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, wobei für bereits aufgewendete Spesen und Leistungen unsererseits 20% des Bruttorechnungsbetrages und der entgangene Gewinn vom Kunden zu bezahlen sind.

2.5 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen die uns ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes sind wir berechtigt 20 % des Bruttorechnungsbetrages für bereits aufgewendete Spesen und Leistungen unsererseits sowie den entgangenen Gewinn oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

3. Preis

3.1 Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Nutzungsverträgen erfolgt die Zahlung durch Lastschrifteinzug.

3.2 Im Nutzungsentgelt sind Betriebsferien und weitere mögliche Ausfallzeiten bei dem Kunden bereits enthalten. Der Preis ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Im Nutzungsentgelt unserer vermieteten Geräte ist die Nachfüllmenge der Reinigungsflüssigkeit entsprechend dem vereinbarten Verkaufspaket enthalten.

3.3 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Lieferantenpreisänderungen, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

3.4 Die Aufrechnung mit unseren Forderungen ist dem Kunden nicht gestattet. Zurückbehaltungsrechte des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei gerechtfertigten Reklamationen den gesamten Preis zurückzubehalten, sondern nur einen angemessenen Teil des Bruttorechnungsbetrages.

3.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Geräte einzuziehen. Für den Fall des Rücktrittes gilt Punkt 1.4.

4. Pflichten des Kunden bei Nutzungsverträgen/Vertragsdauer, Kündigung

4.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Geräte ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder zum Gebrauch zu überlassen. Die Geräte sind unser Eigentum und dürfen nur an uns oder an von uns beauftragte Dritte übergeben werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an den Geräten vorzunehmen.

4.2 Der Kunde wird die ihm zur Verfügung gestellten Geräte pfleglich behandeln. Der Kunde haftet während des -Nutzungszeitraumes für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren und über die übliche Abnützung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden. Im Haftungsfall ist der Kunde zur Abgeltung des betroffenen Gerätes nach dem Zeitwert verpflichtet. Der Zeitwert der Geräte errechnet sich nach dem Marktpreis zuzüglich der Füllmenge an Reinigungsflüssigkeit bis zum optimalen Füllstand und zehn Prozent Einrichtungskosten, abzüglich 1,5% Abschreibung pro Monat ab Einsatz. Der Nachweis eines höheren Zeitwertes bleibt uns vorbehalten.

4.3 Die von uns zur Nutzung zur Verfügung gestellten Geräte dürfen nur mit von uns gelieferten Produkten verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, der zur Verfügung gestellten Reinigungsflüssigkeit keine anderen Substanzen, beizumischen. Soweit durch ein Fehlverhalten des Kunden die Reinigungsflüssigkeit ganz oder teilweise ausgetauscht werden muss, sind wir berechtigt dem Kunden den daraus entstandenen Schaden zuzüglich unserer Leistungen (Fahrtkosten, Arbeitszeit, etc.) in Rechnung stellen.

4.4 Bei Austausch und Nachlieferung von Geräten gewährt uns der Kunde eine angemessene, mindestens 14-tägige Frist zur Lieferung.

4.5 Der Kunde muss unseren Mitarbeitern die ihm zur Nutzung überlassenen Geräte so zugänglich machen, dass die vereinbarten Servicetätigkeiten während der Geschäftszeiten jederzeit durchgeführt werden können.

4.6 Nutzungsverträge werden auf unbestimmte Zeit mit einer jeweils zu vereinbarenden Mindestlaufzeit abgeschlossen, in der eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der ersten zu berechnenden Lieferung. Eine Kündigung des Vertrages kann erstmals unter Einhaltung einer Frist von sechs vollen Kalendermonaten zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit schriftlich erfolgen; anschließend jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs vollen Kalendermonaten. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages sind die Geräte unverzüglich auf Kosten des Kunden an uns zurückzugeben. Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, hat er Schadenersatz zu leisten. Die Höhe des Schadenersatzes errechnet sich aus dem bis zum regulären Vertragsende entgehenden Bruttoumsatz abzüglich der ersparten Kosten. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

5. Verpackung

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt folgendes: Verpackung, die nicht besonders in Rechnung („Inkl.-Preis“) gestellt ist, wird nicht zurückgenommen. Sofern Verpackungen bereits in Rechnung gestellt sind, erfolgt eine Gutschrift unter der Voraussetzung, dass die Emballage innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Rechnungsdatum in sauberem und verwendungsfähigem Zustand frachtfrei bei den Lieferanten wieder eingegangen ist. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dosen, Eimer und Einwegemballagen werden nicht zurückgenommen.

5.2 Leihemballage ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum gebührenfrei, in sauberem, verwendungsfähigem Zustand an die Lieferfirma franko zurückzusenden. Die Gefahrentragung des Käufers endet auch hier mit dem Wiedereintreffen der Emballagen bei uns. Nach Überschreitung der Frist von 3 Monaten wird die Leihemballage im Werte des Wiederbeschaffungspreises dem Käufer in Rechnung gestellt, zahlbar sofort ohne Skontoabzug. Sind im Zeitpunkt der Rechnung für Leihemballagen diese an den Lieferanten unterwegs, gilt die Leihemballagenrechnung als hinfällig. Bei der späteren Rücksendung der Emballagen erfolgt eine Rückvergütung der Emballagenrechnung abzüglich einer Abnützungsgebühr gemäß dem Zustand des zurückgegangenen Gebindes.

5.3 ARA-Lizenznummer:…FOLGT IN KÜRZE….Alle von uns gelieferten Einwegverpackungen nehmen am ARA-System teil.

6. Haftung, Gewährleistung

6.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen einem Jahr ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden.
Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Im Fall eigenmächtiger Änderungen an den zur Verfügung gestellten Geräten durch den Kunden erlischt die Gewährleistung.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Regress nach § 933a ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift (Produktbeschreibungen, Merkblätter sowie Funktions- und Anwendungshinweise) ist unverbindlich. Wir übernehmen diesbezüglich keine Haftung und leisten auch keine Gewähr dafür – auch nicht bezüglich der Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Unsere anwendungstechnische Beratung befreit den Käufer nicht von der eigenen sachgerechten, sorgfältigen und genauen vorherigen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und beabsichtigte Zwecke.

6.3 Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird oder bei Schäden aus Verzug. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden und reine Vermögensschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Unsere Haftung ist im Fall der mietweisen Überlassung unserer Geräte überdies begrenzt mit dem vereinbarten Bruttonutzungsentgelt für zehn Wochen, in allen anderen Fällen besteht die Haftung nur insoweit, als der Schaden von der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt wird.

6.4 Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regresspflichtige weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Der Kunde ist berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises eine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.

8. Sonstiges

8.1 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Bei Unwirksamkeit einer einzelnen Vereinbarung dieses Vertrages bleibt dieser im Übrigen wirksam. Die Parteien haben diese durch eine neue, wirtschaftlich zweckmäßige Vereinbarung zu ersetzten.

8.3 Die persönlichen Daten des Kunden werden von uns entsprechend den Datenschutzbestimmungen gespeichert, verarbeitet und geschützt. Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen z.B. zur Auftragsabwicklung, Betreuung des Kunden und zur Information des Kunden über bio-chem CLEANTEC Produkte. Wir verpflichten uns personenbezogene Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben.

8.4 Wir sind berechtigt, unsere Rechte und Pflichten aus unseren Verträgen jederzeit auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, sofern der Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird.